Hauptsächlich sind es Arbeitnehmer und Firmen sowie Begleitpersonen mit gesundheitlichen Beschwerden (längerfristige Krankenhausbehandlungen), die an einer langfristigen Miete interessiert sind.
Sie sind dafür nur berechtigt, wenn Sie ein schriftliches Einverständnis von Ihrem Vermieter haben. Dies müssen Sie uns dann vorzeigen. In der Regel ist die Erlaubnis bzw. ein Verbot im Mietvertrag verzeichnet.